Was ist die ambulante Rehabilitation 1?

Ebenso wie die stationäre Rehabilitation geht auch die ambulante medizinische Rehabilitation 1 von einem ganzheitlichen Ansatz aus, der die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Rehabilitation umfasst. Gleichermaßen gelten die Grundsätze der Komplexität, der Interdisziplinarität und der Individualität.

Wie muss eine ambulante Rehabilitation in Anspruch genommen werden?

Um eine ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu Lasten der Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 10 und 11 SGB VI erfüllen und es darf kein Ausschlussgrund gegeben sein.

Was ist die Teilnahme an der ambulanten Rehabilitation?

Die Teilnahme an der ambulanten Rehabilitation hängt jedoch im Wesentlichen von zwei Voraussetzungen ab: Zum einen muss eine ausreichende Mobilität vorliegen, um die Fahrten von Zuhause zur Klinik und zurück bewältigen zu können.

Ist die ambulante Rehabilitation vergleichbar?

Auch der Umfang an medizinisch-therapeutischen Maßnahmen ist vergleichbar. Die ganztägige ambulante Rehabilitation kommt nach einer Operation oder bei einer chronischen Erkrankung in Betracht – vorausgesetzt, der Patient ist in der Lage, die Reha-Einrichtung täglich für einige Stunden aufzusuchen.

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